Was geschieht mit meinem Haus, wenn ich in einem Pflegeheim lebe? Welche Ärztinnen und Ärzte sollen mich im Falle eines Unfalls behandeln, welche Therapien will ich erhalten? Wer kümmert sich um den Schriftverkehr mit Behörden, Banken und Pflegeheimen, wenn ich dazu vorübergehend oder grundsätzlich nicht mehr in der Lage bin? Tritt der Ernstfall ein, sind plötzlich viele Fragen zu klären.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Er ist eventuell teilweise oder gänzlich nicht mehr fähig, selbstverantwortlich zu handeln und Entscheidungen sinnvoll zu treffen.
Für solche Situationen kann man mit drei Erklärungen alle wichtigen Details verfügen bzw. festlegen: Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. Gemeinsam mit dem Sparkassen-Beratungsdienst Geld und Haushalt gibt die Nassauische Sparkasse (Naspa) einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zur Vorsorge, juristische Fallstricke und die zu beachtende Rechtsprechung, damit der erklärte Wille im Ernstfall auch umgesetzt wird.
Zu diesem Termin am 16. April 2024 um 16 Uhr im Bürgerhaus Taunus in Taunusstein-Hahn, Aarstraße 138, 65232 Taunusstein, mit der Rechtsanwältin Dr. Eva Kreienberg sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Anmeldungen bis zum 9. April 2024 unter: veranstaltungen@naspa.de.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
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